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   BVerwG, 08.01.1968 - IV CB 109.66   

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BVerwG, 08.01.1968 - IV CB 109.66 (https://dejure.org/1968,346)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1968 - IV CB 109.66 (https://dejure.org/1968,346)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1968 - IV CB 109.66 (https://dejure.org/1968,346)
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Kurzfassungen/Presse

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    BBauG § 2 Abs. 6; BBauG § 10
    Zeitpunkt für die Auslegung der Entwürfe von Bebauungsplänen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1968, 517
  • DÖV 1968, 325
  • JR 1968, 477
  • BRS 20 Nr. 12
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Das eine wie das andere stand - und steht auch nach der Neufassung - unter der Sanktion der Nichtigkeit des Bebauungsplanes: Ohne hinreichende Bekanntmachung sowohl des Planentwurfs als auch der Plangenehmigung konnte und kann ein gültiger Bebauungsplan nicht zustande kommen (siehe zu § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960 den Beschluß vom 8. Januar 1968 - BVerwG IV CB 109.66 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 1 S. 1 [2] und zu § 12 Satz 2 BBauG 1960 das Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 76.68 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 S. 6 [12]).

    Sie ermöglicht, ja sie fordert dazu heraus, mit "Bedenken und Anregungen" zur Planung bei zutragen; und sie "verschafft" auf diese Weise dem Planungsträger "erst das Material, das bei der Beschlußfassung sachgerecht berücksichtigt werden muß" (Beschluß vom 8. Januar 1968 a.a.O. S. 1 f.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag der nach § 2 Abs. 5 BBauG gebotenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der - abschließende - Vorgang des Abwägens stattzufinden hat (vgl. Beschluß vom 8. Januar 1968 - BVerwG IV CB 109.66 - BRS 20, 20 [31]).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluß vom 8. Januar 1968 - BVerwG 4 CB 109.66 - DVBl. 1968, 517 ausgesprochen, daß eine Verletzung des § 2 Abs. 6 BBauG (1960) die Nichtigkeit der Satzung nach sich ziehe, weil es sich dabei um einen wesentlichen Mangel des Rechtsetzungsverfahrens handele; die Auslegung der Entwürfe von Bebauungsplänen müsse einschließlich der Prüfung der daraufhin eingehenden Bedenken und Anregungen erfolgen, bevor der Satzungsbeschluß gefaßt werde.
  • GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71

    Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht

    Denn für diese Entscheidung kann die dem Gemeinsamen Senat vorgelegte Rechtsfrage nicht offenbleiben, da nach der - an dem Beschluß des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 1968 - IV CB 109.66 (DVBl 1968, 519) und dem oben bereits erwähnten Beschluß vom 15. Dezember 1969 ausgerichteten - Auffassung des vorlegenden Senats die Nichtwahrung der Auslegungsfrist die Nichtigkeit des Bebauungsplans bewirkt und damit auch die zur Durchführung des Bebauungsplans gemäß §§ 85 ff BBauG angeordnete Enteignung unzulässig macht.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 8.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Bauvorhaben

    Das eine wie das andere stand - und steht auch nach der Neufassung - unter der Sanktion der Nichtigkeit des Bebauungsplanes: Ohne hinreichende Bekanntmachung sowohl des Planentwurfs als auch der Plangenehmigung konnte und kann ein gültiger Bebauungsplan nicht zustande kommen (siehe zu § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960 den Beschluß vom 8. Januar 1968 - BVerwG IV CB 109.66 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 1 S. 1 [2] und zu § 12 Satz 2 BBauG 1960 das Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 76.68 Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 S. 6 [12]).

    Sie ermöglicht, ja sie fordert dazu heraus, mit "Bedenken und Anregungen" zur Planung beizutragen, und sie "verschafft" auf diese Weise dem Planungsträger "erst das Material, das bei der Beschlußfassung sachgerecht berücksichtigt werden muß" (Beschluß vom 8. Januar 1968 a.a.O. S. 1f).

  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 114/75

    Bebauungsplan ohne Begründung

    Verstöße gegen diese Verfahrensregelung führen zur Nichtigkeit der Satzung (BVerwG DÖV 1968, 325).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 3 S 1953/95

    Beschluss eines Bebauungsplans vor Ende der Auslegungsfrist

    Diese Auffassung wurde vom Bundesverwaltungsgericht geteilt (vgl. Beschluß vom 8.1.1968 - 4 CB 109.66 -, DÖV 1968, 325 = BRS 20, Nr. 12; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5.1.1967 - 1 A 18/66 -, BRS 18, Nr. 7, wo sogar angenommen wird, bereits aus dem Wortlaut der Verfahrensregelung folge eindeutig, daß der Satzungsbeschluß erst nach der vollzogenen Auslegung des Entwurfs erfolgen darf).

    Interessierte Bürger können daher davon absehen, Anregungen und Bedenken vorzubringen, die Gewähr der größtmöglichen vollständigkeit des Abwägungsmaterials (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluß vom 8.1.1968, a.a.O.; OVG Münster, Beschluß vom 9.11.1977 - III B 874/77 -, BRS 32, Nr. 14) ist daher nicht mehr gegeben.

  • BVerwG, 11.04.1978 - 4 B 37.78

    UzulässigeZusätze in der Bekanntmachung der Auslegung eines Planentwurfs

    Dies ist für vergleichbare Fragen durch die Rechtsprechung des Senats bereits entschieden (vgl. Beschluß vom 8. Januar 1968 BVerwG IV CB 109.66 - [Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 1] für die Nichtigkeit des Bebauungsplans wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 6 BBauG in dem Fall, in dem der Beschluß nach § 10 BBauG zeitlich vor den Verfahren nach § 2 Abs. 6 BBauG gefaßt worden ist; Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 3.70 - [BVerwGE 40, 173, 175 [BVerwG 23.06.1972 - IV C 3/70]] für die Nichtigkeit des Bebauungsplans, wenn sich der nach § 2 Abs. 6 BBauG gebotene Hinweis auf die Möglichkeit von Bedenken und Anregungen nicht an den gesamten Personenkreis richtete, auf den sich die Verbindlichkeit des späteren Bebauungsplans beziehen sollte).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.07.1979 - VI A 124/78

    Maßgeblichkeit der Einhaltung der Mindestanforderungen an die lichte Höhe i.S.d.

    So war es zwar fehlerhaft, daß eine korrekte Auslegung nach § 2 Abs. 6 BBauG i960 erst nach der Beschlußfassung über den Bebauungsplan vorgenommen worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.1.1968 - BVerwG IV CB 109.66 -, DVBl 1968, 517).
  • VGH Bayern, 12.09.1988 - 1 N 84 A.94

    Bauplanungsrecht: Planungszulässigkeit bestimmter Materialien zur Dacheindeckung

    Daß der Bebauungsplan an wesentlichen formellen Fehlern leidet, die in der Regel zur Nichtigkeit des gesamten Planes führen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1.8.1968, BRS 20 Nr. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 3.3.1985, DVBl 1985, 130) und deshalb eine Teilnichtigerklärung ausscheidet, ist weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 06.09.1976 - 4 B 107.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Minden, 26.03.2014 - 11 K 1108/13

    Privilegierung der Errichtung von Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

  • BGH, 17.05.1971 - III ZR 115/70

    Berechnung der einmonatigen Auslegungsfrist des § 2 Abs. 6 S. 1 Baugesetzbuch

  • BVerwG, 23.02.1980 - 4 B 39.80

    Überprüfbarkeit irrevisiblen Ortsrechts in einem Revisionsverfahren - Rüge eines

  • BVerwG, 15.12.1969 - IV B 153.69

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Bebauungspläne durch

  • OVG Bremen, 11.07.1969 - II BA 22/69

    Abrissverfügung als Ermessensentscheidung; Billigkeitsentschädigung im

  • OVG Bremen, 15.09.1970 - I A 82/69

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Bauerlaubnis für den Umbau und den Neubau

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